Auf der Suche nach dem Unbekannten - die „Befähigte Person“
Sechs techische Institutionen geben Hinweise zum Qualifikationsprofil.
Der Begriff „Befähigte Person“ ersetzt in weiten Teilen die allgemein gängigen Bezeichnungen wie Sachkundiger, Sachverständiger oder Fachkundiger. In den Unternehmen, gerade den klein- und mittelständischen Betrieben, besteht große Unsicherheit, wer überhaupt Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung durchführen darf und welche Qualifikationen hierfür notwendig sind. Die Qualitätsoffensive Befähigte Person will diese Interpretationslücken in der bestehenden Betriebssicherheitsverordnung schließen. Das sich daraus entwickelnde technische Regelwerk soll durch weitere Informationen ergänzt werden. Ziel ist es, Mitte 2008 eine entsprechende VDI-Richtlinie auf den Weg zu bringen.Zur Qualitätsoffensive Befähigte Person gehören der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), der Verein Deutscher Ingenieure (VDI), die VdS Schadenverhütung GmbH, der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und die Technische Organisation von Sachverständigen (TOS).
Vertreter der Qualitätsoffensive Befähigte Person werden anlässlich der „Arbeitsschutz aktuell“ über ihre Arbeitsergebnisse berichten. Im Kongressblock „Praxis der Betriebssicherheitsverordnung“ (Donnerstag, 9. Oktober 2008 ab 9 Uhr) werden außerdem konkrete Informationen zur Anwendung der TRBS 2111 und des neuen Leitfadens Druckgeräte gegeben. Aus juristischer Sicht wird der Frage nachgegangen, ob der Betriebsrat bei Gefährdungsbeurteilungen ein Mitbestimmungsrecht hat. Ein weiteres Thema ist die mobile Abwicklung der Prüfung technischer Einrichtungen.
Die „Arbeitsschutz aktuell“ findet vom 8. bis zum 10. Oktober 2008 in der Neuen Messe Hamburg statt. Ausführliche Informationen zum Kongressprogramm sind unter www.arbeitsschutz-aktuell.de abrufbar. Ideeller Träger des Kongresses ist die Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) e.V., ein Zusammenschluss des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), des Vereins Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter (VDGAB) und des Vereins Deutscher Revisisons-Ingenieure (VDRI).
Belegexemplar erbeten!
(c) 2004 FASI

