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Schritt für Schritt – Ihr Weg zum Weiterbildungsnachweis


| Bild: | Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zur Weiterbildung verpflichtet. Über Art und Umfang der Weiterbildung gab es lange Zeit keine genauen Festlegungen. Der VDSI hat diese Lücke geschlossen, indem er Quantitäts- und Qualitätsrichtlinien für die Weiterbildung im Sinne des ASiG § 5 Abs. 3 entwickelt hat.


Als Verbandsmitglied können Sie den VDSI-Weiterbildungsnachweis erwerben. Damit zeigen Sie, dass Sie Ihr fachliches Know-how kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten – ein wichtiger Vorteil bei der Stellensuche, der Kundengewinnung oder für das Qualitäts-management!


VDSI-Mitglieder erhalten mit jeder Weiterbildung im Arbeitsschutz Punkte. Sechs VDSI-Punkte im Laufe von zwölf Monaten sind Voraussetzung, um den VDSI-Weiterbildungsnachweis zu erwerben. Über den Bereich Arbeitsschutz hinaus können Sie auch zu folgenden Themengebieten Punkte sammeln: Gesundheitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz, Managementsysteme und Security. Ist hier der sechs-Punkte-Stand erreicht, wird der Weiterbildungsnachweis auf den jeweiligen Themenbereich erweitert. 


Die Bewertung von Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt nach dem VDSI-Punkte-System.

 

Und so kommen Sie zum Weiterbildungsnachweis:
 

Schritt 1: Anmelden
Füllen Sie den Antrag auf Erfassung aus. Darin müssen alle Veranstaltungen aufgelistet werden, die Sie in den vergangenen zwölf Monaten besucht haben. Für jede Veranstaltung ist der Titel, die Institution, Veranstaltungsdatum und -dauer einzutragen. Veranstaltungen, die länger als zwölf Monate zurückliegen, werden nicht anerkannt. Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtveranstaltungen wie z. B. Fortbildungslehrgänge für Gefahrgutbeauftragte können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Im „Antrag auf Erfassung“ können Sie auch angeben, ob Sie eine Veröffentlichung Ihres Namens in der Liste der Teilnehmer am VDSI-Weiterbildungsnachweis wünschen.

 

Schritt 2: Belege beifügen
Wir benötigen für jede absolvierte Weiterbildungsmaßnahme einen Nachweis (Kopie der Teilnahmebescheinigung, Rechnung oder Eintrittskarte) sowie Informationen über Veranstaltungsinhalt und -dauer (z.B. Veranstaltungsprogramm). Einladungsschreiben werden nicht als Nachweis anerkannt. Bitte legen Sie bei Erstantragsstellung auch einen Beleg (Kopie) über Ihre abgeschlossene Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft  bei.

 

Schritt 3: Unterlagen versenden
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen per Post, per Fax oder auch gerne als zusammengefasste pdf-Datei per E-Mail an die VDSI-Geschäftsstelle. Bei einer positiven Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Urkunde sowie wunschgemäß einen Eintrag in die öffentliche Teilnehmerliste. Diese wird kontinuierlich aktualisiert.

 

Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Infoblatt 01 Erhalt des Weiterbildungsnachweises
Infoblatt 02 Tipps zur Veranstaltungsauswahl 

 

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Sonderregelung für GQA-Kunden

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die als VDSI-Mitglied bei einem GQA-zertifizierten Unternehmen beschäftigt sind, erhalten automatisch den VDSI-Weiterbildungsnachweis im Bereich Arbeitsschutz. Der Weiterbildungsnachweis gilt für die Dauer des GQA-Zertifikats. Auf Wunsch ist eine kostenfreie Registrierung in der Teilnehmerliste möglich.